Bring Your Own Device (BYOD)

Bring your own device (BYOD) bedeutet den Einsatz von privaten mobilen Endgeräten, z. B. Laptops, Tablets und Smartphones zu betrieblichen Zwecken. Auf den privaten Endgeräten der Beschäftigten werden dienstliche Dokumente des Unternehmens, der Organisation oder der Einrichtung gespeichert. Dies können E-Mails, MS-Office-Dokumente, technische Dokumente oder andere Dokumente sein. Der sichere und datenschutzkonforme Einsatz privater Endgeräte zu betrieblichen Zwecken ist für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen eine Herausforderung.

Durch die Nutzung privater Endgeräte der Beschäftigten entstehen für das Unternehmen, die Organisation oder die Einrichtung besondere Risiken, insbesondere deshalb, da der Beschäftigte als Eigentümer des betroffenen Endgeräts über dieses grundsätzlich nach Belieben verfügen kann. Weitere Risiken ergeben sich beim Verlust oder Diebstahl des privaten Endgeräts oder wenn der Beschäftigte aus dem Unternehmen ausscheidet. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zu ergreifen, die die genannten Fälle absichern und das Risiko eines Schadens auf ein Minimum begrenzen. Bereits bei der Entscheidung, ob private mobile Geräte zur geschäftlichen Nutzung zum Einsatz kommen, sind Maßnahmen für den Umgang mit den privaten mobilen Endgeräten, die Nutzung der geschäftlichen Daten, der technischen Sicherheit und Vorgaben für einen datenschutzkonformen Einsatz zu treffen.

Beim Einsatz von Bring Your Own Device (BYOD) kann unsere Rechtsanwaltskanzlei Ihnen insbesondere folgende Leistungen anbieten:

  • Beurteilung der rechtlichen Risiken beim Einsatz von BYOD
  • Hilfe bei der Entscheidungsfindung zum Einsatz von BYOD
  • Anforderungen an den technisch-organisatorischen Datenschutz
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen beim Einsatz von BYOD
  • Löschung von Daten des Unternehmens, der Organisation oder der Einrichtung beim Einsatz von BYOD
  • Fehlschlagen der Datenlöschung und deren Konsequenzen
  • Unbeabsichtigte Löschung privater Daten von Beschäftigten
  • Rechte des Unternehmens an Inhalten auf privaten Endgeräten
  • Einführung eines Mobile Device Management (MDM)
  • Nutzung von Verschlüsselungstechniken auf mobilen Endgeräten
  • Rechtsgutachten zum Einsatz von BYOD
  • Datenschutzschulungen zum Einsatz privater Endgeräte
  • Erstellung einer Unternehmensrichtlinie, Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung zur Nutzung von BYOD
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen für die Beschäftigten beim Einsatz von BYOD
  • Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung zur Nutzung von BYOD