Datenschutz in sozialen Netzwerken

Die Zunahme multimedialer Einflüsse und das Bedürfnis nach ständiger Kommunikation in unserer Gesellschaft fördern die wachsende Beliebtheit sozialer Netzwerke.

Facebook, WhatsApp, Instagram, TikTok, Twitter, YouTube, LinkedIn, XING, etc. kommen flächendeckend sowohl im privaten als auch beruflichen Bereich zum Einsatz.

Die ständige Erweiterung der Möglichkeiten sozialer Interaktionen gestattet es, jegliche Art von Daten (Texte, Bilder, Videos) einzustellen, untereinander auszutauschen und zu teilen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bergen Erweiterungen und Änderungen angebotener Möglichkeiten allerdings auch Gefahren und zunehmende Verantwortung für Anbieter und Nutzer.

Die Einbindung sozialer Netzwerke in Webseiten, Blogs und Apps mittels „Social Media Plugins“ wie beispielsweise dem „Like-Button“ von Facebook oder dem „Teilen-Button“ von Google+, erfreut sich immer größer werdender Beliebtheit und macht einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Netzwerken unabdingbar.

Für Webseitenbetreiber, die sich für eine Einbindung von Social Media Plugins entscheiden, empfiehlt es sich neben der Implementierung eines Impressums daher, eine auf den Einsatz der Plugins abgestimmte Datenschutzerklärung anzufertigen und diese online zur Verfügung zu stellen.

Unternehmen ist außerdem zu empfehlen, Regelungen für Ihre Beschäftigten einzuführen, die den Umgang mit sozialen Netzwerken und der privaten E-Mail- und Internetnutzung eindeutig festlegen, um damit mögliche Risiken rechtssicher auszuschließen.

Unsere Kanzlei kann Sie umfassend über mögliche Risiken mit der entsprechenden Expertise beraten und Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für einen datenschutzkonformen Umgang mit sozialen Netzwerken rechtlich absichern.

 

Wir können Ihnen zum Einsatz sozialer Netzwerke insbesondere folgende Leistungen anbieten:

  • Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Nutzung sozialer Netzwerke auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (insbesondere der DSGVO, BDSG)
  • Rechtliche Beratung bei der Analyse, Auswertung und Übermittlung von personenbezogenen Daten der Nutzer
  • Rechtliche Beratung bei der Preisgabe von personenbezogenen Daten und datenschutzrechtliche Awareness
  • Rechtliche Beurteilung der Nutzungsbedingungen für soziale Netzwerke
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen (AGB) für soziale Netzwerke
  • Erstellung der erforderlichen Datenschutzerklärung und des Impressums
  • Einhaltung der Privatsphäre durch Einstellungen im Profil des Nutzers
  • Unterstützung bei der Deaktivierung von Profilen und Datenlöschung (Recht auf Vergessenwerden)
  • Rechtliche Beratung bei Maßnahmen im Rahmen des Bewerbermanagements über soziale Netzwerke
  • Rechtliche und technische Beratung beim Einstellen von Profilen für Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen
  • Rechtliche und technische Rahmenbedingungen für eigene soziale Netzwerke im Unternehmen, in der Organisation oder in der Einrichtung
  • Beratung bei der Entwicklung, Einstellung und Implementierung von eigenen mobilen Apps im Unternehmen, in der Organisation oder in der Einrichtung
  • Datenschutzrechtliche Gestaltung von Einwilligungen und Verpflichtungserklärungen
  • Erstellung einer Betriebsvereinbarung, Unternehmensrichtlinie oder Dienstvereinbarung zur Nutzung sozialer Netzwerke durch die Beschäftigten
  • Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung (OA) für die Nutzung von sozialen Netzwerken durch die Beschäftigten
  • Erstellung von Handouts und Schulungsunterlagen für den Umgang mit sozialen Medien für die Beschäftigten
  • Durchführung von Präsenzschulungen, Webinaren und Videoschulungen zum Umgang der Beschäftigten mit sozialen Netzwerken in Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen
  • Beratung im Bereich der IT-Sicherheit in sozialen Netzwerken
  • Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Informationen in sozialen Netzwerken
  • Haftung für Beiträge, Blogs, Chats, etc. (Grenzen der Störerhaftung)