Mitarbeiter- und Beraterverträge

Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen oder von Einschaltung von Subunternehmern erfordert detaillierte Regelungen zu den ausgetauschten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und den während der Zusammenarbeit entwickelten Arbeitsergebnissen. Die gewerblichen Schutzrechte an den Arbeitsergebnissen müssen vor Beginn der Zusammenarbeit geregelt werden, damit nach Beendigung kein Streit darüber entsteht wer inwieweit die Arbeitsergebnisse aus dem gemeinsamen Projekt nutzen und verwerten kann. Hier ist zum Gelingen des Projekts und zur Streitvermeidung zu empfehlen, vertragliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Vertragspartner zu definieren und diese verbindlich durch Verträge zu fixieren.

Zur Absicherung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen erstellt die Kanzlei Verträge, verhandelt diese mit dem Vertragspartner und begleitet den Mandanten bis zur unterschriftsreifen Vertragsfassung für

  • Projekte
  • Forschungs- und Entwicklung (F&E)
  • Kooperation für Softwareentwicklung
  • Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Subunternehmer