Datenschutz ist heute wichtiger denn je. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen und Organisationen, personenbezogene Daten rechtskonform und sicher zu verarbeiten. Ein zentrales Element dabei ist der Datenschutzbeauftragte (DSB).
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig bestellt, ein Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass dein Unternehmen die komplexen Datenschutzanforderungen erfüllt, Risiken minimiert und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärkt.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Person, die Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzes unterstützt. Er überwacht die Einhaltung der DSGVO, berät die Geschäftsleitung und ist Ansprechpartner für Behörden sowie betroffene Personen.
Wichtig: Der Datenschutzbeauftragte ist nicht für die Umsetzung verantwortlich, sondern für die Überwachung und Beratung.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Laut Art. 37 Abs. 1 DSGVO und § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Selbst wenn Ihr Unternehmen nicht verpflichtet ist, kann ein freiwillig bestellter Datenschutzbeauftragter Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile schaffen.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO
Der Datenschutzbeauftragte übernimmt eine Vielzahl an wichtigen Aufgaben, insbesondere:
Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter
Unternehmen können zwischen einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten wählen. Die Vor- und Nachteile werden im Folgenden dargestellt:
Kriterium | Interner DSB | Externer DSB |
Kosten | Gehalt + Fortbildungskosten | Fester, planbarer monatlicher Betrag |
Fachwissen | Muss intern aufgebaut werden | Sofort verfügbar, immer aktuell |
Neutralität | Mögliche Interessenkonflikte | Unabhängig und objektiv |
Flexibilität | Vollzeit oder Teilzeit intern | Skalierbar nach Bedarf |
Vertretung im Urlaub | Problematisch | Durch Team sichergestellt |
Unser Tipp: Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter meist die kosteneffizientere und rechtssicherere Lösung.
Unsere Leistungen als externe Datenschutzbeauftragte
Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Rolle des Datenschutzbeauftragten – kompetent, neutral und DSGVO-konform.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Unser Vorgehen – Schritt für Schritt
Fazit: Datenschutz mit Sicherheit
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein strategischer Partner, der Ihr Unternehmen vor Bußgeldern, Risiken und Reputationsverlust schützt. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten an Ihrer Seite gewinnen Sie Rechtssicherheit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Weiterführende Informationen:
Link-Platzhalter: AVV, Art. 28 DSGVO
Link-Platzhalter: VVT, Art. 30 DSGVO
Link-Platzhalter: TOM, Art. 32 DSGVO
Link-Platzhalter: Datenschutzverletzung, Art. 33 DSGVO
Link-Platzhalter: Benennungspflicht, Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG; Stellung, Art. 38 DSGVO, ErwG 97; Aufgaben, Art. 39 DSGVO