Datenschutzbeauftragter (Art. 37 DSGVO)

Datenschutz ist heute wichtiger denn je. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen und Organisationen, personenbezogene Daten rechtskonform und sicher zu verarbeiten. Ein zentrales Element dabei ist der Datenschutzbeauftragte (DSB).

Ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig bestellt, ein Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass dein Unternehmen die komplexen Datenschutzanforderungen erfüllt, Risiken minimiert und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärkt.


Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Person, die Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzes unterstützt. Er überwacht die Einhaltung der DSGVO, berät die Geschäftsleitung und ist Ansprechpartner für Behörden sowie betroffene Personen.

Wichtig: Der Datenschutzbeauftragte ist nicht für die Umsetzung verantwortlich, sondern für die Überwachung und Beratung.


Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Laut Art. 37 Abs. 1 DSGVO und § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Es sind mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
  • Die Verarbeitung erfolgt besonders risikoreich, z. B. durch umfangreiche Videoüberwachung oder systematische Bewertung von Personen.
  • Es werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, z. B. Gesundheitsdaten oder Informationen über politische Meinungen.
  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten, z. B. bei Auskunfteien oder Online-Plattformen.

Selbst wenn Ihr Unternehmen nicht verpflichtet ist, kann ein freiwillig bestellter Datenschutzbeauftragter Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile schaffen.


Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO

Der Datenschutzbeauftragte übernimmt eine Vielzahl an wichtigen Aufgaben, insbesondere:

  1. Überwachung der DSGVO-Umsetzung
    • Kontrolle der internen Datenschutzprozesse
    • Prüfung von Verarbeitungsverzeichnissen
    • Sicherstellen, dass technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden
  2. Beratung der Geschäftsleitung
    • Unterstützung bei strategischen Datenschutzentscheidungen
    • Hinweise zu rechtlichen Verpflichtungen
    • Risikobewertung bei neuen Projekten oder Tools
  3. Schulung der Mitarbeiter
    • Sensibilisierung für den Umgang mit personenbezogenen Daten
    • Regelmäßige Trainings zu aktuellen Datenschutzthemen
  4. Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene
    • Kommunikation mit Datenschutzbehörden
    • Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden betroffener Personen
  5. Unterstützung bei Datenschutzvorfällen
    • Sofortmaßnahmen bei Datenpannen
    • Meldungen an Aufsichtsbehörden innerhalb der 72-Stunden-Frist

Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen können zwischen einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten wählen. Die Vor- und Nachteile werden im Folgenden dargestellt:

KriteriumInterner DSBExterner DSB
KostenGehalt + FortbildungskostenFester, planbarer monatlicher Betrag
FachwissenMuss intern aufgebaut werdenSofort verfügbar, immer aktuell
NeutralitätMögliche InteressenkonflikteUnabhängig und objektiv
FlexibilitätVollzeit oder Teilzeit internSkalierbar nach Bedarf
Vertretung im UrlaubProblematischDurch Team sichergestellt

Unser Tipp: Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter meist die kosteneffizientere und rechtssicherere Lösung.


Unsere Leistungen als externe Datenschutzbeauftragte

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Rolle des Datenschutzbeauftragten – kompetent, neutral und DSGVO-konform.

  1. Datenschutz-Check
    Wir analysieren den aktuellen Stand Ihres Unternehmens und decken Risiken auf.
  2. Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen, z. B.
    • Erstellung von Datenschutzrichtlinien
    • Unterstützung bei der technischen Absicherung
    • Prüfung bestehender Verträge und Prozesse
  3. Schulungen und Sensibilisierung
    Wir schulen Ihre Mitarbeiter und sorgen dafür, dass Datenschutz in der Unternehmenskultur verankert wird.
  4. Laufende Betreuung
    Wir bleiben immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und übernehmen die Kommunikation mit Behörden.


Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Kosteneffizienz: Keine zusätzlichen Personalkosten und Fortbildungsaufwendungen
  • Rechtssicherheit: Fachwissen und Erfahrung ohne eigenes Risiko
  • Neutralität: Objektiver Blick auf interne Prozesse
  • Zeitersparnis: Fokus auf Ihr Kerngeschäft statt auf rechtliche Details
  • Flexibilität: Betreuung, die sich Ihrem Unternehmen anpasst

Unser Vorgehen – Schritt für Schritt

  1. Kostenloses Erstgespräch:
    Wir besprechen Ihre aktuelle Situation.
  2. Audit & Risikoanalyse:
    Wir prüfen Ihre Prozesse und identifizieren Schwachstellen.
  3. Maßnahmenplan:
    Wir sprechen klare Handlungsempfehlungen für mehr Datenschutzsicherheit aus.
  4. Umsetzung und Schulung:
    Wir begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung.
  5. Laufende Betreuung:
    Wir führen kontinuierliche Anpassungen an neue rechtliche Anforderungen durch.

Fazit: Datenschutz mit Sicherheit

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein strategischer Partner, der Ihr Unternehmen vor Bußgeldern, Risiken und Reputationsverlust schützt. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten an Ihrer Seite gewinnen Sie Rechtssicherheit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.


Link-Platzhalter: AVV, Art. 28 DSGVO

Link-Platzhalter: VVT, Art. 30 DSGVO

Link-Platzhalter: TOM, Art. 32 DSGVO

Link-Platzhalter: Datenschutzverletzung, Art. 33 DSGVO

Link-Platzhalter: Benennungspflicht, Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG; Stellung, Art. 38 DSGVO, ErwG 97; Aufgaben, Art. 39 DSGVO