Künstliche Intelligenz (KI)

Ein System der künstlichen Intelligenz ist in der Lage sich neuen Umgebungen anzupassen und sich zu verändern. Besser trifft das Merkmal „deep machine learning“ das Phänomen der KI. Bei Systemen der KI lässt sich deren Verhalten nicht vorhersehen. Diese Unvorhersehbarkeit führt zu einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen und technischen Anforderungen. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Verhaltens der eingesetzten Systeme geht für den Anwender und Nutzer die Transparenz der IT-Systeme verloren (Black Box). Systeme mit künstlicher Intelligenz müssen trainiert werden und deren Verhalten muss auf einer soliden Datenbasis beruhen. Die Güte der Datenqualität ist entscheidend für die Qualität des Systems der künstlichen Intelligenz. Weiterhin sind komplexe und differenzierte Algorithmen erforderlich, um das Training des Systems der KI auf einem hohen qualitativen und quantitativen Level zu gewährleisten und stetige Lernerfolge des Systems der KI sicherzustellen. Wenn Sie IT-Systeme mit künstlicher Intelligenz entwickeln, einsetzen oder vermarkten wollen, können wir Sie insbesondere zu folgenden Themen unterstützen und beraten:

  • Urheberrechtsschutz, Schutz als Geschäftsgeheimnis, Verletzungshandlungen und Diskriminierung durch Algorithmen
  • Urheberrechtsschutz beim Deep Learning als Werk und als Datenbank, Geschäftsgeheimnisgesetz, Rechte an erlernten Daten
  • Embedded Systeme und Haftung bei der Robotik
  • Sicherheit und Haftung bei „Cyborgs“
  • Beschaffung von Daten, Datenhandel, Verantwortung und Beeinflussung von Personen in der politischen Willensbildung und Microtargeting
  • Künstliche Intelligenz im HR-Recruiting-Prozess, im Arbeits- und Gesundheitsschutz, technische Anforderungen durch das Arbeitsrecht und Übertragung des Direktionsrechts
  • Autonomes Fahren in den verschiedenen Automatisierungsgraden
  • Einsatzbereiche, rechtliche Fragestellungen und Crowdfunding im Rahmen von kollektiver Intelligenz
  • Haftung für IT-Systeme mit künstlicher Intelligenz, insbesondere Herstellerpflichten, Produktbeobachtungspflichten, Reaktionspflichten, Rückrufpflichten, Beweislast, deliktische Haftung, Produkthaftung, KI als Erfüllungsgehilfe, Wartungsverträge, Mängelhaftung, Pflichten und technische Standards, Schadensarten, Haftungsbegrenzung, Schutzrechte Dritter, Betreiberhaftung
  • Künstliche Intelligenz mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für maschinelles Lernen
  • Automatisierte Entscheidungen „Scoring/Profiling“
  • Auftragsverarbeitung bei IT-Systemen mit künstlicher Intelligenz
  • Videoüberwachung
  • Data Protection by Design und by Default
  • Datenschutzfolgenabschätzung
  • Rechtlicher Hintergrund zum „Super Code“, Embedded Law und Rulemapping
  • Robotergesetze
  • Anwendung des „Super Code“