Drohnen

Drohnen werden im professionalen Bereich als „Unmanned Aircraft Systems (UAS)“ bezeichnet. Drohnen erfreuen sich sowohl im Sport- und Freizeitbereich als auch im professionellen Einsatzbereich großer Beliebtheit. Der Einsatz von Drohnen ist ein fester Bestandteil der vierten industriellen Revolution (Industrie 4.0) und für industrielle Anwendungen weisen Drohnen ein enormes Entwicklungspotential auf. Der Einsatz von Drohnen wird in den nächsten Jahren enorm zunehmen. Daher müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen verantwortlichen und vertretbaren Einsatz von Drohnen geschaffen und eingehalten werden. Wenn Sie die Entwicklung oder den Einsatz von Drohnen für einzelne Projekte oder dauerhaft planen, können wir Sie insbesondere zu folgenden Themen unterstützen und beraten:

  • Verfahren über die Erteilung von Betriebserlaubnissen
  • Zulassung von Ausnahmen von Betriebserlaubnissen
  • Beachtung von Rechten Dritter
  • Drohnen mit leistungsfähiger Foto- und Videotechnik
  • Drohnen im Einsatz für Werbe- und Imagefilme
  • Schutz vor Missbrauch der erhobenen Bilddaten
  • Beschäftigtendatenschutz beim Drohneneinsatz
  • Technikgestaltung bei Drohnen
  • Urheberrechte, Urheberrechte des Gestalters von Bauwerken
  • Gefahren und Abwehr beim Einsatz von Drohnen
  • Wirtschaftsspionage, Einsatz als illegales Transportmittel
  • Grenzen des staatlichen und zivilen Drohneneinsatzes
  • Verletzung von gesetzlichen Tatbeständen (Schadensersatz, Bußgelder, strafrechtliche Verfolgung)
  • Einsatz von Drohnen durch Sicherheits- und Ordnungsbehörden
  • Versicherungsmöglichkeiten des Einsatzes von Drohnen
  • Rechtliche Anforderungen an die Produktion und den Vertrieb von Drohnen
  • Standardisierung und DIN-Normen