Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Rechtsgrundlage besteht. Eine der bekanntesten und am häufigsten genutzten Grundlagen ist die Einwilligung der betroffenen Person. Gerade im Online-Marketing, bei Newslettern oder im E-Commerce spielt die Einwilligung eine zentrale Rolle.
Doch nicht jede Einwilligung ist automatisch rechtsgültig. Art. 7 DSGVO stellt klare Anforderungen, die Unternehmen unbedingt einhalten müssen, um Bußgelder und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Was bedeutet „Einwilligung“ nach DSGVO?
Eine Einwilligung ist eine freiwillige, informierte und eindeutige Erklärung der betroffenen Person, dass sie mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Beispiele aus der Praxis:
Wichtig: Die Einwilligung muss aktiv erfolgen; vorab angekreuzte Checkboxen oder stillschweigendes Einverständnis sind unzulässig.
Rechtliche Anforderungen nach Art. 7 DSGVO
Art. 7 DSGVO definiert die Bedingungen, unter denen eine Einwilligung gültig ist. Er stellt sicher, dass Unternehmen transparente und überprüfbare Prozesse schaffen.
Widerruf der Einwilligung
Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO haben Betroffene das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.
Beispiele:
Wichtig: Nach einem Widerruf dürfen die betroffenen Daten nicht weiterverarbeitet werden, außer es besteht eine andere rechtliche Grundlage.
Unsere Leistungen: Sichere Einwilligungsprozesse gestalten
Als erfahrene externe Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzberater helfen wir Unternehmen, ihre Einwilligungsprozesse rechtssicher und effizient zu gestalten.
Die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO ist mehr als eine Formalität. Sie ist die Basis für Transparenz, Vertrauen und Rechtssicherheit. Mit professioneller Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse den strengen Anforderungen der DSGVO entsprechen und dein Unternehmen vor Bußgeldern geschützt ist.
Checkliste: Ist deine Einwilligung DSGVO-konform?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten müssen, besteht akuter Handlungsbedarf.