Einwilligung (Art. 7 DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Rechtsgrundlage besteht. Eine der bekanntesten und am häufigsten genutzten Grundlagen ist die Einwilligung der betroffenen Person. Gerade im Online-Marketing, bei Newslettern oder im E-Commerce spielt die Einwilligung eine zentrale Rolle.

Doch nicht jede Einwilligung ist automatisch rechtsgültig. Art. 7 DSGVO stellt klare Anforderungen, die Unternehmen unbedingt einhalten müssen, um Bußgelder und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


Was bedeutet „Einwilligung“ nach DSGVO?

Eine Einwilligung ist eine freiwillige, informierte und eindeutige Erklärung der betroffenen Person, dass sie mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden ist.

Beispiele aus der Praxis:

  • Anmeldung zu einem Newsletter
  • Zustimmung zur Nutzung von Cookies für Marketingzwecke
  • Erteilung einer Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos auf einer Website
  • Zustimmung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten in einer App

Wichtig: Die Einwilligung muss aktiv erfolgen; vorab angekreuzte Checkboxen oder stillschweigendes Einverständnis sind unzulässig.


Rechtliche Anforderungen nach Art. 7 DSGVO

Art. 7 DSGVO definiert die Bedingungen, unter denen eine Einwilligung gültig ist. Er stellt sicher, dass Unternehmen transparente und überprüfbare Prozesse schaffen.

  1. Nachweisbarkeit der Einwilligung:
    Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt.
  2. Klarheit und Verständlichkeit:
    Die betroffene Person muss klar und verständlich informiert werden, bevor sie zustimmt.
  3. Eindeutige Handlung:
    Die Einwilligungserklärung muss einfach, klar und verständlich formuliert sein, ohne juristisches Fachchinesisch.
  4. Widerrufsrecht:
    Betroffene müssen jederzeit und ohne Nachteile ihre Einwilligung widerrufen können. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.
  5. Freiwilligkeit:
    Die Einwilligung darf nicht unter Druck oder Zwang erteilt werden. Sie muss unabhängig von der Erfüllung eines Vertrags sein (außer die Verarbeitung ist für den Vertrag erforderlich).

Widerruf der Einwilligung

Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO haben Betroffene das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.

Beispiele:

  • Abmeldelink in einem Newsletter
  • Deaktivierung von Cookies über ein Consent-Tool
  • Schriftlicher oder elektronischer Widerruf ohne komplizierte Verfahren

Wichtig: Nach einem Widerruf dürfen die betroffenen Daten nicht weiterverarbeitet werden, außer es besteht eine andere rechtliche Grundlage.


Unsere Leistungen: Sichere Einwilligungsprozesse gestalten

Als erfahrene externe Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzberater helfen wir Unternehmen, ihre Einwilligungsprozesse rechtssicher und effizient zu gestalten.

  1. Analyse bestehender Prozesse
    Wir prüfen deine aktuellen Einwilligungen und identifizieren Schwachstellen.
  2. Klarheit und Verständlichkeit:
    Die betroffene Person muss klar und verständlich informiert werden, bevor sie zustimmt.
  3. Eindeutige Handlung:
    • Einwilligungserklärungen für Webseiten, Apps und Formulare
    • Cookie-Consent-Banner nach DSGVO-Standards
  4. Implementierung technischer und organisatorischer Lösungen
    Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Einrichtung von Einwilligungs-/Consent-Management-Systemen.
  5. Schulungen für Mitarbeiter:
    Wir schulen Ihr Team, damit Datenschutz in der Praxis korrekt umgesetzt wird.

Die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO ist mehr als eine Formalität. Sie ist die Basis für Transparenz, Vertrauen und Rechtssicherheit. Mit professioneller Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse den strengen Anforderungen der DSGVO entsprechen und dein Unternehmen vor Bußgeldern geschützt ist.


Checkliste: Ist deine Einwilligung DSGVO-konform?

  • Wurde die Einwilligung freiwillig und aktiv erteilt?
  • Ist der Zweck der Verarbeitung klar beschrieben?
  • Gibt es eine einfache Möglichkeit zum Widerruf?
  • Wurde der Einwilligungsprozess dokumentiert?
  • Wird das Double-Opt-In-Verfahren genutzt (z. B. Newsletter)?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten müssen, besteht akuter Handlungsbedarf.