Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen, den Umgang mit personenbezogenen Daten lückenlos und transparent darzustellen. Ein zentrales Instrument hierfür ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO.
Das VVT dokumentiert alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, von der Personalverwaltung über die Kundenbetreuung bis hin zu Marketingaktivitäten. Es dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und hilft Unternehmen, ihre Datenschutzprozesse zu strukturieren und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Sinn und Zweck des VVT
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten hat mehrere wichtige Funktionen:
Rechtliche Grundlage: Art. 30 DSGVO
Art. 30 DSGVO schreibt klar vor, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 1 bzw. Abs. 2 DSGVO) ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten führen müssen.
Wer ist von der Pflicht betroffen?
(Vermeintliche) Ausnahmen von der Pflicht, Art. 30 Abs. 5 DSGVO:
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sind nicht zum Führen von VVT verpflichtet, es sei denn:
Hinweis: Regelmäßig liegt mindestens eine der „Ausnahmen von der Ausnahme“ vor. Beispielsweise erfüllt das Führen von Personalakten alle drei o. g. Fälle. Folglich benötigen (fast) alle Unternehmen ein VVT.
Wiederkehrende Pflichten
Unternehmen müssen nicht nur ein VVT führen, sondern auch folgende Pflichten beachten:
(Pflicht-) Inhalte des VVT
Nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO (für Verantwortliche) muss ein VVT folgende Angaben enthalten:
Pflichtangabe | Erläuterung | Beispiel |
Verantwortlicher | Name und Kontaktdaten des Unternehmens | Muster GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
Zwecke der Verarbeitung | Warum werden die Daten verarbeitet? | Lohnabrechnung, Kundenverwaltung, Marketing |
Beschreibung der Kategorien betroffener Personen | Wer ist betroffen? | Kunden, Bewerber, Mitarbeiter |
Kategorien personenbezogener Daten | Welche Daten werden verarbeitet? | Name, Adresse, E-Mail, Bankdaten |
Kategorien von Empfängern | Wer erhält die Daten? | Steuerberater, Cloud-Anbieter, Versanddienstleister |
Übermittlungen in Drittländer | Falls Daten außerhalb der EU verarbeitet werden | USA – AWS-Server, Standardvertragsklauseln |
Vorgesehene Löschfristen | Wann werden Daten gelöscht? | Bewerberdaten nach 6 Monaten |
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) | Überblick über Sicherheitsmaßnahmen | Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Backup-Systeme |
Beispiele für typische Verarbeitungstätigkeiten:
Häufige Fehler beim VVT
Viele Unternehmen machen typische Fehler, die zu Beanstandungen bei Datenschutzprüfungen führen:
Folgen bei Nichtbeachtung
Wer kein VVT führt oder ein fehlerhaftes Verzeichnis vorlegt, riskiert hohe Konsequenzen:
Best Practices für ein DSGVO-konformes VVT
Mit den richtigen Maßnahmen lässt sich ein VVT effizient und rechtssicher umsetzen:
Unsere Leistungen: Professionelles VVT für Ihr Unternehmen
Als externe Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzberater unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung und Pflege ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Es ist ein zentrales Werkzeug, um Datenschutzprozesse zu steuern, Risiken zu minimieren und Transparenz zu schaffen. Mit einem gut gepflegten VVT sind Sie bestens auf Prüfungen vorbereitet und zeigen Kunden sowie Behörden, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst genommen wird.
Checkliste: Ist Ihr VVT vollständig?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten müssen, besteht dringender Handlungsbedarf.