Datenschutzverletzung (Art. 33, 34 DSGVO)

In unserer digitalen Welt sind personenbezogene Daten ein wertvolles Gut und gleichzeitig ein großes Risiko. Ob Hackerangriff, verlorener USB-Stick oder falsch adressierte E-Mail: Datenpannen können jederzeit passieren.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen in den Art. 33 und 34 DSGVO, bei Datenpannen schnell und strukturiert zu handeln.

Wer hier nicht richtig reagiert, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Vertrauensverlust bei Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern.


Was sind Datenpannen aka. „Datenschutzverletzungen“?

Laut Art. 4 Nr. 12 DSGVO ist eine Datenschutzverletzung eine Verletzung der Sicherheit, die dazu führt, dass personenbezogene Daten

  • vernichtet,
  • verloren,
  • verändert,
  • unbefugt offengelegt oder
  • unbefugt abgerufen werden.

Praxisrelevante Beispiele:

  • Hackerangriff auf Kundendatenbanken
  • Verlust von Laptops oder Smartphones ohne Verschlüsselung
  • Falsch versendete E-Mails mit sensiblen Daten
  • Fehlende Zugriffsbeschränkungen in IT-Systemen
  • Ransomware-Angriffe mit Datenverschlüsselung

Hinweis: Nicht jeder Vorfall ist meldepflichtig. Entscheidend ist, ob ein mehr als geringes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht.


Meldepflicht mit 72-Stunden-Frist

Wenn eine Datenschutzverletzung eintritt, muss das Unternehmen unverzüglich reagieren. Art. 33 DSGVO schreibt vor, dass die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert werden muss.

Inhalt der Meldung

  • Art der Datenschutzverletzung
  • Betroffene Datenkategorien und Anzahl der Datensätze
  • Betroffene Personengruppen (z. B. Kunden, Mitarbeiter)
  • Mögliche Folgen des Vorfalls
  • Bereits ergriffene oder geplante Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Praxisempfehlung: Auch wenn noch nicht alle Informationen vorliegen, sollte die Meldung fristgerecht erfolgen. Fehlende Details können nachgereicht werden.


Benachrichtigung der Betroffenen nach Art. 34 DSGVO

Wenn die Datenschutzverletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt, müssen diese unverzüglich informiert werden.

Beispiele für Benachrichtigungspflicht:

  • Veröffentlichung von sensiblen Gesundheitsdaten
  • Verlust von Kreditkartendaten
  • Datenlecks bei Online-Portalen

Inhalt der Benachrichtigung

  • Beschreibung der Datenschutzverletzung in klarer, verständlicher Sprachen
  • Mögliche Folgen für die Betroffenen
  • Maßnahmen, die ergriffen wurden oder werden
  • Kontaktinformationen für Rückfragen

Ausnahme: Wenn technische Maßnahmen, z. B. starke Verschlüsselung oder Fernlöschung, verhindern, dass die Daten missbraucht werden können, entfällt die Benachrichtigungspflicht.


Strukturiertes Meldeverfahren im Überblick

  1. Erkennen und Melden
    • Interne Meldung des Vorfalls an den Datenschutzbeauftragten
    • Sofortige Sicherung von Beweisen und Protokollen
  2. Bewertung des Risikos
    • Einschätzung, ob ein Risiko oder hohes Risiko für Betroffene besteht
    • Entscheidung über Meldepflicht und Benachrichtigungspflicht
  3. Ggf. Meldung an die Aufsichtsbehörde
    • Innerhalb von 72 Stunden
    • Nutzung der offiziellen Meldeformulare der Datenschutzbehörde
  4. Ggf. Information der Betroffenen
    • Transparent und verständlich
    • Direkt oder über geeignete Kommunikationskanäle
  5. Stets Nachbereitung
    • Ursachenanalyse und Beseitigung der Sicherheitslücke
    • Anpassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
    • Dokumentation des gesamten Prozesses

Unsere Leistungen: Unterstützung bei Datenpannen

Als erfahrene externe Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzberater begleiten wir Ihr Unternehmen bei der Prävention und im Ernstfall.

  1. Prävention
    • Erstellung eines effizienten Meldeverfahrens für Datenschutzverletzungen
    • Schulungen für Mitarbeiter zum richtigen Umgang mit Datenpannen
    • Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  2. Soforthilfe im Ernstfall
    • Schnelle Risikoanalyse und Entscheidung über Meldepflichten
    • Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
    • Erstellung von Benachrichtigungstexten für Betroffene
  3. Nachbereitung
    • Dokumentation des Vorfalls
    • Analyse und Optimierung der Prozesse zur Vermeidung zukünftiger Pannen

Eine Datenschutzverletzung kann jedes Unternehmen treffen. Mit einem klaren Plan und einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite können Sie Schäden minimieren, Bußgelder vermeiden und das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner stärken.


Checkliste: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet auf Datenpannen?

  • Gibt es einen internen Meldeprozess für Datenschutzverletzungen?
  • Sind alle Mitarbeiter geschult, wie sie Vorfälle erkennen und melden?
  • Wurde ein Notfallplan erstellt und getestet?
  • Sind die Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzbehörde griffbereit?
  • Werden alle Datenschutzvorfälle dokumentiert, auch wenn keine Meldepflicht besteht?

Wenn Sie hier Lücken entdecken, besteht akuter Handlungsbedarf. Wir helfen Ihnen, diese zu schließen.