Pfarrgemeinden leben von Nähe, Gemeinschaft und Transparenz. Gottesdienste, Feste, Gruppenangebote oder soziale Projekte sollen sichtbar sein, insbesondere in Pfarrbriefen, auf Aushängen, Webseiten oder Social-Media-Kanälen. Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die kirchlichen Datenschutzgesetze (KDG für katholische Einrichtungen, DSG-EKD für evangelische Einrichtungen) beachten.
Öffentlichkeitsarbeit in der Kirche ist damit immer auch eine Gratwanderung: Wie viel Sichtbarkeit ist erlaubt und wo sind klare rechtliche Grenzen zu ziehen?
Rechtlicher Rahmen
- Kirchliche Datenschutzgesetze:
- § 6 KDG / § 6 DSG-EKD: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung; oft Einwilligung oder berechtigtes Interesse
- § 15 KDG / § 17 DSG-EKD: Informationspflichten gegenüber Betroffenen, z. B. Hinweis im Pfarrbrief, Datenschutzhinweise auf Websites
- Besondere kirchliche Vorgaben:
- Kirchliche Datenschutzgesetze sind oft strenger als die DSGVO.
- Veröffentlichungen im Gemeindekontext werden enger geprüft, da es meist um sensible Personendaten, die z. B. für kirchliche Amtshandlungen wie Weihe, Taufe, Heirat, Beerdigung usw. erforderlich sind, geht.
Welche Daten in Pfarrgemeinden typischerweise verarbeitet und veröffentlicht
In der Praxis geht es häufig um folgende Datenkategorien:
- Personendaten in Pfarrbriefen und Aushängen:
- Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Konfirmationen
- Hochzeiten und Ehejubiläen
- Geburtstagslisten älterer Gemeindemitglieder
- Namen Verstorbener in Fürbitten und Sterbehinweisen
- Fotos und Videos
- Aufnahmen von Gemeindefesten, Prozessionen, Kinder- und Jugendgruppen
- Bilder von Chorauftritten oder Musikensembles
- Live-Streams von Gottesdiensten
- Kontaktdaten von Ehrenamtlichen
- Leiter von Gruppen, Pfarrgemeinderäten, Chören oder Initiativen
- Ansprechpartner für soziale oder caritative Projekte
- Beiträge in digitalen Medien
- Inhalte auf Webseiten und Social-Media-Kanälen
- Newsletter und E-Mail-Verteiler
Typische Praxisfragen und Problemfelder
a) Pfarrbriefe und Aushänge
- Einwilligung erforderlich: Namen von Kindern bei Taufen, Kommunionen, Firmungen oder Konfirmationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden.
- Jubiläen und Geburtstagslisten: Veröffentlichung erst ab einem bestimmten Alter und nur mit Einwilligung.
- Verstorbene: In der Regel kann der Name mit Rücksicht auf das Gedenken genannt werden, allerdings ist auch hier die Pietät zu wahren.
b) Fotos und Videos
- Gemeindefeste und Gruppenfotos: Eine Veröffentlichung im Internet oder in Social Media erfordert fast immer eine schriftliche Einwilligung.
- Gottesdienst-Streams: Kameraeinstellungen müssen so gewählt werden, dass Besucher nicht ohne Zustimmung erkennbar sind.
- Kinder und Jugendliche: Besonders strenger Schutz; Einwilligung der Eltern ist zwingend./li>
c) Ehrenamt und Kontaktlisten
- Ehrenamtliche dürfen nur dann mit Namen, Telefonnummer oder E-Mail veröffentlicht werden, wenn sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
- Für interne Verteiler, z. B. Gruppenleiter, gilt: Adressen dürfen nicht unverschlüsselt weitergegeben oder offen sichtbar gemacht werden.
d) Digitale Kommunikation
- Webseiten: Impressum, Datenschutzerklärung und sichere Server sind Pflicht.
- Social Media: Kirchliche Träger haften auch für Datenschutzverstöße auf Facebook, Instagram & Co.
- Newsletter und Verteiler: Versand muss über datenschutzkonforme Tools erfolgen; offene Verteilerlisten sind unzulässig.
Rolle des betrieblichen (KDG) bzw. örtlichen (DSG-EKD) Datenschutzbeauftragten
Pfarrgemeinden sind oft klein und stark von Ehrenamtlichen geprägt. Umso wichtiger ist es, klare Regeln zu schaffen:
- Unterstützung durch einen betrieblichen/örtlichen bzw. externen Datenschutzbeauftragten, der Prozesse prüft und rechtssichere Lösungen aufzeigt.
- Schulung von Pfarrsekretärinnen, Gemeindeteams und ehrenamtlichen Mitarbeitern.
- Erstellung von Leitfäden und Orientierungshilfen, z. B. zum Umgang mit Fotos oder zur Veröffentlichung von Namen.
Pfarrgemeinden und kirchliche Öffentlichkeitsarbeit bewegen sich immer im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Datenschutz. Einerseits sollen Gemeindeleben und Aktivitäten sichtbar sein, andererseits dürfen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Mit klaren Prozessen, verständlichen Einwilligungen und einem sensiblen Umgang mit Daten lassen sich beide Ziele miteinander vereinbaren. So können Gemeinden ihre Botschaft in die Öffentlichkeit tragen; rechtssicher, vertrauensvoll und verantwortungsbewusst.
Unsere Leistungen für Pfarrgemeinden
Wir als externe Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzberater unterstützen Pfarrgemeinden dabei, Öffentlichkeitsarbeit rechtssicher und gleichzeitig lebendig zu gestalten:
- Rechtliche Beratung zu Veröffentlichungen in Pfarrbriefen, Aushängen und digitalen Medien
- Prüfung und Erstellung von Einwilligungsformularen für Fotos, Videos und Namensnennungen
- Begleitung bei Livestream-Projekten von Gottesdiensten oder Veranstaltungen
- Erstellung und Überarbeitung von Datenschutzerklärungen für Webseiten, Newsletter usw.
- Schulungen für Pfarrsekretariate und Ehrenamtliche im sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten
- Funktion als betrieblicher/örtlicher externer Datenschutzbeauftragter für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen