Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt betroffenen Personen starke Rechte an die Hand, um die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nachvollziehen und kontrollieren zu können. Eines der wichtigsten Rechte ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Betroffene können von Unternehmen verlangen, umfassend Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten.
Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen strukturierte Prozesse schaffen, um Auskunftsersuchen fristgerecht, vollständig und DSGVO-konform zu bearbeiten. Fehler können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Vertrauensverlust bei Kunden führen.
Beispiel: Ein Kunde möchte wissen, welche seiner Daten in einem CRM-System gespeichert sind. Das Unternehmen muss diese Daten innerhalb eines Monats bereitstellen, vollständig, transparent und kostenlos.
Art. 15 DSGVO regelt das Recht auf Auskunft. Betroffene Personen haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, muss der Verantwortliche umfassende Informationen bereitstellen.
Anforderungen (in groben Zügen)
Unternehmen müssen innerhalb eines Monats ab Eingang des Ersuchens reagieren, vgl. Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO. In komplexen Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden; dies muss jedoch begründet und der betroffenen Person mitgeteilt werden, vgl. Art. 12 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 DSGVO.
Welche Informationen müssen bereitgestellt werden?
Ein Auskunftsersuchen umfasst weit mehr als nur eine Kopie der gespeicherten Daten. Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO muss das Unternehmen folgende Informationen liefern:
Herausforderungen für Unternehmen
Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen ist in der Praxis oft komplex, besonders wenn viele Datenquellen im Unternehmen existieren.
Typische Probleme:
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält eine Auskunftsanfrage von einem ehemaligen Mitarbeiter. Daten liegen verteilt in HR-Systemen, E-Mails und Cloud-Speichern. Ohne klare Prozesse droht eine Fristüberschreitung, und damit ein DSGVO-Verstoß.
Folgen bei Missachtung:
Unternehmen, die Auskunftsersuchen nicht oder nur unvollständig beantworten, riskieren erhebliche Konsequenzen:
Unsere Leistungen: Unterstützung bei Auskunftsersuchen
Als externe Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzberater helfen wir Unternehmen, Prozesse für Auskunftsersuchen rechtssicher zu gestalten.
Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance für Unternehmen, Vertrauen aufzubauen. Ein transparenter und strukturierter Prozess zeigt Kunden, Bewerbern und Mitarbeitern, dass Datenschutz im Unternehmen ernst genommen wird. Mit klaren Abläufen und professioneller Unterstützung vermeiden Sie rechtliche Risiken und stärken Ihre Marke.
Checkliste: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten müssen, besteht dringender Handlungsbedarf..