IT-Projekte

Unsere Kanzlei begleitet die IT-Projekte von Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen von der Erstellung und Prüfung der Lasten- und Pflichtenhefte bis zur Abnahme und der anschließenden Software-Pflege.

In vielen Fällen wird der Rechtsanwalt viel zu spät in laufende IT-Projekte einbezogen, nämlich dann, wenn keine der Vertragsparteien mehr zu Verhandlungen bereit ist und das Scheitern des Projektes mit anschließendem Rechtsstreit droht.

Jedoch ist der fachkundige IT-Anwalt nicht Gegner des Auftraggebers oder des Auftragnehmers, sondern Unterstützer und Mediator beider Vertragsparteien und trägt maßgeblich zum Gelingen des IT-Projektes bei. Der IT-Anwalt prüft mit beiden Vertragsparteien gemeinsam Pflichtenheft und Lastenheft und legt die Leistungs- und Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien einvernehmlich fest. Dies spart enorme Zeit und Kosten. Wenn in einem größeren IT-Projekt aufgrund von unklarer Definition der Leistungspflichten des Auftragnehmers, einem fehlenden vertraglichen Änderungsverfahren viele zusätzliche Personentage durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber aufgewendet werden müssen, um das Projekt zu sanieren, ist dies in den meisten Fällen viel teurer als den IT-Anwalt rechtzeitig in das Projekt einzubeziehen.

Der IT-Anwalt unterstützt und schult die Projektbeteiligten z. B. in Bezug auf Definition der Leistungs- und Mitwirkungspflichten, Prüfung des Pflichtenhefts und des Lastenhefts, Festlegung der Meilensteine, Durchführung von Änderungen im Projektverlauf, Vermeidung von Zurufänderungen, Festlegung, Änderung und Einhaltung von Projektterminen, Dokumentationspflichten, Abnahme und Festlegung der Abnahmekriterien, Gewährleistung und anschließender Software-Pflege durch den Auftragnehmer.

Vorteilhaft ist auch, dass Rechtsanwalt Thomas P. Costard als IT-Anwalt selbst einschlägige Erfahrungen aus der Informationstechnologie mitbringt und eigene IT-Projekte geplant, durchgeführt und dokumentiert hat und die typischen IT-Projekt-Sünden kennt. Als fachkundiger IT-Anwalt kennt er die Mentalität sowohl des Informatikers als auch die des Juristen und kann auf beide Personengruppen fachkundig eingehen, damit diese sich verstehen und jeweils das Fachwissen des anderen als Bereicherung und zum Gelingen des IT-Projekts annehmen.

Dadurch, dass Rechtsanwalt Costard sowohl Informatiker als auch auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt ist, trägt er maßgeblich zum Gelingen der IT-Projekte bei und wird sowohl von den Juristen als auch den Informatikern geschätzt und seine Hinweise und Vorgaben von den Beteiligten eines Projekts gut angenommen.

 

Zu den Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei im Bereich des IT-Projektmanagements zählen insbesondere die

  • Unterstützung beim Design des Softwareprojekts (Wasserfallmodell, Scrum, Definition der Sprints, Teilabnahmen, etc.)
  • Überprüfung des Lastenhefts und des Pflichtenhefts im Rahmen eines Softwareprojekts
  • Definition der Meilensteine
  • Erstellung des Aktivitäten- und Fristenplans (wer macht was, womit und bis wann?)
  • Erstellung des IT-Projektvertrages
  • Begleitung der Vertragsverhandlungen bis zum Vertragsabschluss
  • Begleitung des IT-Projekts von der Planungsphase bis zur Realisierungsphase
  • Unterstützung des Change-Managements
  • Beratung bei der Durchführung der Migration
  • Unterstützung bei der Erstellung des Abnahmeprotokolls, Definition von Testfällen
  • Begleitung der Abnahme und Protokollierung noch bestehender Mängel
  • Unterstützung bei Planung und Durchführung der Behebung von Fehlern
  • Sanierung von IT-Projekten und Begleitung der Schlichtung
  • Beratung bei den Anforderungen an die IT-Sicherheit in IT-Projekten (z. B. Cloud)
  • Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an IT-Projekte, z. B. bei einer internationalen Datenübermittlung
  • Rückabwicklung von IT-Projekten und Durchsetzung von Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüchen außergerichtlich und gerichtlich

Rechtsanwalt Costard hält Seminare und Schulungen im Bereich des IT-Projektmanagements, insbesondere zum Pflichtenheft und den typischen Projektsünden.

 

Zu den Leistungen der Kanzlei im Bereich der Software-Lizenzberatung zählen insbesondere

  • Ist-Aufnahme zu den bestehenden Lizenzen im Unternehmen
  • Erfassung von Unter- und Überdeckungen bei Software-Lizenzen
  • Auswahl von Lizenzmanagementsoftware
  • Ermittlung des bestehenden Softwarebedarfs
  • Prüfung und Vergleich verschiedener Software-Lizenzmodelle, insbesondere für Microsoft
  • Berücksichtigung von Software-Lizenzmodellen im Rahmen der Virtualisierung
  • Unterstützung beim Aufbau eines validen Software-Lizenzmanagements im Unternehmen
  • Überprüfung der Lizenzverträge der Softwarehersteller
  • Unterstützung bei Lizenz-Audits der Softwarehersteller (Microsoft, SAP, Adobe, etc.)
  • Begleitung des Software-Rollouts im Unternehmen

 

Durch seine Ausbildung als Microsoft Licensing Professional (MLP) kennt Rechtsanwalt Costard die Software-Lizenzmodelle der Microsoft Inc. besonders gut.