Wir übernehmen für mittelständische Unternehmen von 200 bis 10.000 Beschäftigten aus verschiedenen Branchen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten.
Zu Beginn der Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für ein Unternehmen wird eine Ist-Aufnahme zum Datenschutz durchgeführt. Die Ist-Aufnahme stellt fest, ob im Unternehmen ein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt und ob alle gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (kurz: „DS-GVO“) und die IT-Sicherheit auf einem angemessenen Niveau realisiert wurden. Nach Abschluss der Ist-Aufnahme zum Datenschutz erstellen wir für den Auftraggeber einen Analysebericht mit Maßnahmen-Empfehlungen zum Datenschutz.
Nach Abschluss der Ist-Aufnahme erfolgt die weitere Betreuung des Unternehmens mit Besuchen vor Ort im Unternehmen, Nutzung unserer Datenschutz-Hotline und laufender Implementierung der gesetzlichen Anforderungen im Unternehmen. Außerdem führen wir die erforderlichen Datenschutzschulungen im Unternehmen durch. Gegen Ende des Vertragsjahres erstellen wir für die Geschäftsleitung des Unternehmens einen jährlichen Tätigkeitsbericht mit Maßnahmen-Empfehlungen für das Folgejahr. Bei Anfragen oder Kontrollen der Aufsichtsbehörden unterstützen wir die Unternehmen die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nachzuweisen und helfen dabei Auflagen zu realisieren.
Zu den Leistungen der Kanzlei zählen im Rahmen der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen (Vereine etc.) insbesondere: