Gewerblicher Rechtsschutz

Bei Gründung eines Unternehmens, bei der Produktentwicklung und Etablierung am Markt sollte die Geschäftsführung strategisch vorgehen und prüfen, inwieweit sich Firmenname und Produkte des Unternehmens durch die Anmeldung von Marken in der Bundesrepublik Deutschland, innerhalb der EU oder weltweit schützen lassen.

Dazu muss zunächst eine Markenrecherche durchgeführt werden, um festzustellen, ob Rechte von prioritätsälteren Rechteinhabern bestehen und ob der beabsichtigte Markenname mit dem Markennamen eines anderen Unternehmens verwechselbar ist.

Außerdem muss geprüft werden, ob der Anmeldung der Marke Anmeldungshindernisse entgegenstehen, z. B., ob der Markenname rein beschreibend ist und deshalb vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als nicht eintragungsfähig zurückgewiesen wird. Weiterhin können neben den relativen Eintragungshindernissen auch absolute Eintragungshindernisse bestehen, die eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt verhindern.

Im Rahmen der Markenanmeldung muss geprüft und mit dem Mandanten besprochen werden, für welche Waren- und/oder Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll. Bei besonderen Waren- und Dienstleistungen muss das Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Um die Bearbeitung der Markenanmeldung beim DPMA zu beschleunigen kann eine beschleunigte Prüfung beim DPMA beantragt werden.

Nach Eintragung einer Marke, eines Geschmacksmusters oder eines Gebrauchsmusters sollten die Schutzrechte überwacht und innerhalb der Fristen verlängert werden.

Bei Angriffen von Dritten auf die Schutzrechte unserer Mandanten prüfen wir die Erfolgsaussichten der Ansprüche und wehren die Ansprüche des Gegners, z. B. auf Löschung der Marke ab. Außerdem hinterlegen wir an den verschiedenen Gerichtsständen eine Schutzschrift, um geltend gemachte Ansprüche des Gegners abzuwehren.

Wir beraten bei der Reservierung von Domainnamen und der Veröffentlichung von Werken im Titelschutzanzeiger.

 

Zu den Leistungen der Kanzlei zählen insbesondere die

  • Durchführung einer Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
  • Anmeldung einer Wortmarke für die Bundesrepublik Deutschland
  • Anmeldung einer Bildmarke für die Bundesrepublik Deutschland
  • Anmeldung einer EU-Gemeinschaftsmarke
  • Anmeldung einer internationalen Registrierung (IR) bei der WIPO
  • Erstellung des erforderlichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Bearbeitung von Widersprüchen gegen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten der Eintragung einer Marke
  • Rechtliche Überprüfung und Bewertung von Risiken bezüglich Verletzung von bestehenden gewerblichen Schutzrechten Dritter
  • Anmeldung von Geschmacksmustern
  • Anmeldung von Gebrauchsmustern
  • Durchführung von Klagen auf Löschung von nicht benutzten oder Rechten Dritter entgegenstehenden Marken