E-Commerce und E-Business

Unternehmen, die einen Webshop betreiben, sind verpflichtet eine Vielzahl von Vorschriften einzuhalten, um sich rechtskonform zu verhalten. Dazu ist es erforderlich einen bereits bestehenden oder im Aufbau befindlichen Webshop durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf dessen Rechtskonformität prüfen zu lassen. In vielen Fällen müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet werden, da einige Klauseln nicht mehr aktuell oder abmahngefährdet sind. Besonderes Augenmerk ist auf eine aktuelle, richtige und vollständige Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung zu legen. Das verantwortliche Unternehmen ist nach der Informationspflichtenverordnung verpflichtet, dem Kunden zahlreiche Hinweise zum Bestellablauf, insbesondere zum Warenkorb zu geben. Außerdem sind aufgrund der Preisangabenverordnung alle Produkte des Internetshops mit Preisangaben genau zu bezeichnen, insbesondere muss dem Kunden transparent gemacht werden, ob die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist oder nicht. Weiterhin muss jeder Betreiber eines Internetshops eine Datenschutzerklärung erstellen und die erforderlichen Einwilligungen zum Datenschutz abfragen und speichern. Falls dem Kunden ein Newsletter angeboten wird, muss hier nach dem sog. double-opt-in-Verfahren vorgegangen werden, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Zusätzlich sind die Vorgaben der Verpackungsverordnung, Textilverordnung, Batterieverordnung, Elektronikschrottverordnung und die Zollvorschriften zu beachten. Falls wegen nicht urheberrechtlich abgesicherter Produktbeschreibungen oder Verletzung von Marken- und Kennzeichnungsrechten Dritter zusätzlich Verstöße von Konkurrenten abgemahnt werden, entstehen hier Kosten von mehreren Tausend Euro, die vermeidbar sind.

Jeder Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Bestellablauf, bei Preisangaben, in der Datenschutzerklärung, bei den Einwilligungen, in Versandangaben, bei den Zollangaben, im Impressum, etc. kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden führen. Die Kosten der Abmahnung und der anwaltlichen Beurteilung kann leicht 1000 Euro und mehr betragen, da das Unternehmen neben den Abmahnkosten einen Rechtsanwalt mit der Rechtsprüfung der Abmahnung beauftragen muss.

Das Risiko einer Abmahnung kann durch eine Rechtsprüfung des Internetshops stark reduziert und erhebliche Kosten eingespart werden. Die Kosten einer Rechtsprüfung sind überschaubar und im Verhältnis zu den Abmahnkosten gering.

Unsere Kanzlei übernimmt die Rechtsprüfung von bestehenden, in Planung oder vor dem Relaunch befindlichen Internetshops und erbringt dazu folgende Leistungen:

 

  • Ist-Aufnahme mit Fragebogen zur Webshop-Prüfung
  • Erstellung oder Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Überprüfung des Produktsortiments und Bestellvorganges
  • Abfassung der notwendigen Bestätigungs-Emails
  • Erstellung der Kundenhinweise nach der Informationspflichtenverordnung.
  • Überprüfung oder Aktualisierung der Datenschutzerklärung
  • Erstellung der notwendigen Einwilligungen zum Datenschutz
  • Überprüfung des Newsletterverfahrens und der Einwilligungen zum Direktmarketing
  • Prüfung der Vorgaben weiterer spezifischer Vorschriften, insbesondere Preisangabenverordnung, Verpackungsverordnung, Textilverordnung, Batterieverordnung, Elektronikschrottverordnung, etc.
  • Erstellung eines rechtskonformen Impressums
  • Bei Bedarf Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten