Die Katholische Kirche hat im Bereich des Datenschutzrechts das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) erlassen. Wir übernehmen für Unternehmen und Einrichtungen, z. B. Verwaltungen, Krankenhäuser, Akademien, Förderwerke und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der Katholischen Kirche die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Zu unseren Leistungen zählen dabei insbesondere:
- Durchführung einer Ist-Aufnahme zum Datenschutz mit Bericht an die Geschäftsleitung
- Aufbau einer Datenschutzorganisation
- Erstellung einer Datenschutzleitlinie und eines Datenschutzkonzepts für kirchliche Unternehmen und Einrichtungen
- Erstellung aller erforderlichen Dokumente im Bereich des Datenschutzes
- Implementierung eines Verfahrens für Auskunftsersuchen
- Aufbau eines Schulungskonzepts und Durchführung von Datenschutzschulungen nach der KDG
- Hotline für alle Fragen des katholischen Datenschutzrechts
- Überprüfung und Umsetzung der Anforderungen aus einer Auftragsverarbeitung gem. § 29 KDG
- Überprüfung der Vorgaben des technisch-organisatorischen Datenschutzes gem. § 26 KDG
- Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzes im Intranet und beim Internetauftritt
- Erfüllung der Anforderungen des Datenschutzes im Bereich der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit
- Umsetzung des Datenschutzes in der Personalabteilung
- Beratung bei der Umsetzung des Datenschutzes bei der Mitarbeitervertretung
- Vorbereitung und Durchführung von Datenschutzaudits
- Vorbereitung der erforderlichen Unternehmensrichtlinien zur IT- und TK-Nutzung, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle und Zeiterfassung
- Datenschutzkonforme Gestaltung von Papier- und Datenträgervernichtung
- Umsetzung des Datenschutzes an Multifunktionsgeräten, Kopierern und Faxgeräten
- Unterstützung bei der Umsetzung von Verschlüsselungsverfahren für Hardware, E-Mails und Datenfernzugriffe über ein VPN
- Erstellung eines Leitfadens zur Erstellung eines Löschkonzepts
- Laufende Betreuung im Rahmen der Funktion als Externer Datenschutzbeauftragter