Das Spannungsfeld zwischen Werbung und Datenschutz und Wettbewerbsrecht stellt Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die werblich auf sich aufmerksam machen möchten, vor nicht unerhebliche wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Herausforderungen. Vor der Umsetzung einer Werbekampagne und der Erfassung, dem Einkauf oder der Übermittlung von Kundendaten müssen die rechtlichen Anforderungen sorgfältig geprüft und rechtskonform umgesetzt werden.
Werbemaßnahmen müssen datenschutz- und urheberrechtlichen Vorgaben entsprechen, die die teils sehr strenge Anforderungen stellen und die bei Verstößen mit teils hohen Bußgeldern und anderen Sanktionen von Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, Behörden oder von Abmahnern (z. B. Rechtsanwälten) verbunden sind. Als gesetzliche Vorgaben spielen vor allem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutz (BDSG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Verbraucherschutzrechte, Marken- und Urheberrechte eine zentrale Rolle.
Bei der Wahl der Werbestrategie sind die jeweils spezifischen Vorgaben der anzusprechenden Personengruppe (Unternehmer oder Verbraucher) und die Auswahl des Kommunikationsmittels bzw. des Vertriebskanals der Werbemaßnahmen zu berücksichtigen (z. B. E-Mail, Telefon, Post, Newsletter, Hörfunk, Fernsehen, Apps, Werbung im Internet oder in sozialen Medien).
Eine Auswahl an erforderlichen Maßnahmen sind u. a. die Auswahl und Bewertung von Datenquellen, die Einhaltung von rechtlichen und technischen Anforderungen bei der Verarbeitung von Kundendaten durch IT-Applikationen mit komplexer Algorithmik zur Auswertung und Analyse von Kundendaten (Big Data), Vorgaben beim Tracking von Kundenverhalten auf Websites und in den sozialen Medien und Einhaltung der Anforderungen bei der Erstellung von Profilen und bei der Anonymisierung und der Pseudonymisierung.
Die erfolgreiche Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen erfordern die umfassende Beratung und laufende Betreuung durch spezialisierte Juristen, um Bußgelder, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Imageschäden, der Verlust von Aufträgen an die Konkurrenz zu vermeiden, sowie insgesamt die haftungsrechtlichen Risiken zu minimieren.
Unsere Kanzlei berät in allen Bereichen der Werbung u. a. zu folgenden Themen: