In Bildungseinrichtungen und Schulen werden eine Vielzahl von personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. Zu den betroffenen Personen im Anwendungsbereich des Datenschutzes in Bildungseinrichtungen zählen Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Verwaltungskräfte und die Schulleitung. Bei der Organisation der Schülerakten, des Schulbetriebs, der Schulverwaltung und der Datenübermittlung an externe Stellen sind vielfältige datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten, sind zahlreiche Gesetze aus dem Bereich der Bildungseinrichtungen und je nach Träger auch der Kirchengesetze einzuhalten.
Für Bildungseinrichtungen und Schulen bieten wir z. B. folgende Leistungen an:
- Datenschutz bei der Anmeldung der Schülerinnen und Schüler
- Datenschutz im Sekretariat der Schule
- Datenschutzkonformes Direktorat
- Anforderungen an den Datenschutz bei Schülerakten
- Datenschutz im Verwaltungsnetz der Bildungseinrichtung
- Datenschutzkonformes Lehrerzimmer
- Postverteilung und Postentnahme
- Beschäftigtendatenschutz in der Bildungseinrichtung
- Administration der Schulverwaltungsserver (Serverraum und Admins)
- Einwilligungen und Einwilligungsmanagement
- Datenschutz bei der Homepage der Bildungseinrichtung (Datenschutzerklärung, Impressum, Veröffentlichung von Lichtbildern)
- Datenschutz bei Veröffentlichung von Jahresberichten, Jubiläumsschriften, Flyern, Info-Broschüren
- Nutzung von LAN und WLAN durch Beschäftigte der Bildungseinrichtung, Schülerinnen und Schüler
- EDV-Unterrichtsraum, Internetcafe (Beaufsichtigung und Benutzerordnung)
- Datenschutz im Klassenzimmer (Klassenbücher, Aushänge, Lichtbilder, Projekte, Teilnehmerlisten)
- Anforderungen bei Veröffentlichungen in Schaukästen, Schwarzes Brett der Schule
- Datenschutz beim Vertrauenslehrer und Schulpsychologen
- Datenübermittlungen an Jugendamt, soziale Einrichtungen und Krankenhäuser
- Urheberrechtskonformer Einsatz von Unterrichtsmedien (audio-visuelle Medien, Schriftstücke)
- Datenschutz bei Lichtbildern im Rahmen von Schüler- und Lehrerfotos, Schulveranstaltungen
- Genehmigungen der Bildungseinrichtungen für Presse und Medien für Interviews, Lichtbilder und Filmaufnahmen auf dem Schulgelände
- Datenschutz bei der Terminplanung, Zugriffsberechtigungen auf Terminkalender
- Aufbewahrungsfristen für Schüler- und Lehrerakten und handschriftliche Aufzeichnungen
- Datenschutz am Arbeitsplatz
- Technisch-organisatorischer Datenschutz in Bildungseinrichtungen
- Datenschutzkonforme Vernichtung von Papier und Datenträgern
- Anforderungen des Datenschutzes bei einer Videoüberwachung (Monitoring und Aufzeichnung)
- Datenschutzschulungen zum Datenschutz für Lehrerinnen und Lehrer
- Datenschutzschulungen für Schülerinnen und Schüler einschließlich dem Umgang mit sozialen Netzwerken
- Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch externe Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung
- Erstellung der internen Verfahrensverzeichnisse und des Verfahrensverzeichnisses für Jedermann
- Anforderungen an den Datenschutz im Intranet (Geburtstagslisten, Lichtbilder, Jubiläen, Schülerprojekte, etc.)
- Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für Bildungseinrichtungen und Schulen (z. B. für private und kirchliche Bildungseinrichtungen)