Die Zunahme multimedialer Einflüsse und das Bedürfnis nach ständiger Kommunikation in unserer Gesellschaft fördern die wachsende Beliebtheit sozialer Netzwerke.
Facebook, WahtsApp, Twitter, Instagram oder XING kommen zwischenzeitlich sowohl im privaten als auch beruflichen Bereich zum Einsatz.
Die ständige Erweiterung der Möglichkeiten sozialer Interaktionen gestattet es, jegliche Art von Daten (Texte, Bilder, Videos) einzustellen, untereinander auszutauschen und zu teilen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bergen Erweiterungen und Änderungen angebotener Möglichkeiten allerdings auch Gefahren und zunehmende Verantwortung für Anbieter und Nutzer.
Die Einbindung sozialer Netzwerke in Webseiten, Blogs und Apps mittels „Social Media Plugins“ wie beispielsweise dem „Like-Button“ von facebook oder dem „Teilen-Button“ von Google+, erfreut sich immer größer werdender Beliebtheit und macht einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Netzwerken unabdingbar.
Für Webseitenbetreiber, die sich für eine Einbindung von Social Media Plugins entscheiden, empfiehlt es sich neben der Implementierung eines Impressums daher, eine auf den Einsatz der Plugins abgestimmte Datenschutzerklärung anzufertigen und diese online zur Verfügung zu stellen.
Unternehmen ist außerdem zu empfehlen, Regelungen für Ihre Beschäftigten einzuführen, die den Umgang mit sozialen Netzwerken und der privaten E-Mail- und Internetnutzung eindeutig festlegen, um damit mögliche Risiken rechtssicher auszuschließen.
Unsere Kanzlei kann Sie umfassend über mögliche Risiken mit der entsprechenden Expertise beraten und Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für einen datenschutzkonformen Umgang mit sozialen Netzwerken rechtlich absichern.
Wir können Ihnen zum Einsatz sozialer Netzwerke insbesondere folgende Leistungen anbieten: