Es gibt zahlreiche Dienste, die eine Bestimmung des Aufenthaltsorts des Benutzers erlauben. Die sog. Geolokalisierung kann über die vom Internetprovider zugewiesene IP-Adresse oder über das Mobilfunknetz erfolgen. Die Position eines Internet- oder Mobilfunknutzers zu ermitteln kann für ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einrichtung sehr attraktiv oder sogar erforderlich sein, um über Erstellung von Bewegungsprofilen diese Informationen zur werblichen Ansprache, für Aspekte der Sicherheit von Personen, zur Verbesserung der IT-Sicherheit oder zur Strafverfolgung zu nutzen.
Ortungsmöglichkeiten wie GPS oder standortbezogene Dienste im Mobilfunk (Location Based Services) erlauben eine Orts- und Zeiterfassung des Handys in Abhängigkeit von den Funkzellen des Mobilfunkdienstanbieters. Solche Ortungsmöglichkeiten werden mittlerweile in vielen Bereichen genutzt, z.B. für Navigationssysteme oder bei Notruf-Ortungssystemen von Rettungsleitstellen. Allerdings wird die Technik auch von Arbeitgebern zur Lokalisierung ihrer Beschäftigten und damit zu Überwachungszwecken eingesetzt. Dabei stellt sich dann die Frage, inwiefern solche Informationen den datenschutzrechtlichen Vorgaben unterfallen. Entscheidungsträger und andere Verantwortliche sollten sich daher darüber informieren, was zu beachten ist, wenn sie den Einsatz solcher Ortungstechnik planen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet zum Themengebiet der Geolokalisierung folgende Leistungen an: