Geolokalisierung

Es gibt zahlreiche Dienste, die eine Bestimmung des Aufenthaltsorts des Benutzers erlauben. Die sog. Geolokalisierung kann über die vom Internetprovider zugewiesene IP-Adresse oder über das Mobilfunknetz erfolgen. Die Position eines Internet- oder Mobilfunknutzers zu ermitteln kann für ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einrichtung sehr attraktiv oder sogar erforderlich sein, um über Erstellung von Bewegungsprofilen diese Informationen zur werblichen Ansprache, für Aspekte der Sicherheit von Personen, zur Verbesserung der IT-Sicherheit oder zur Strafverfolgung zu nutzen.

Ortungsmöglichkeiten wie GPS oder standortbezogene Dienste im Mobilfunk (Location Based Services) erlauben eine Orts- und Zeiterfassung des Handys in Abhängigkeit von den Funkzellen des Mobilfunkdienstanbieters. Solche Ortungsmöglichkeiten werden mittlerweile in vielen Bereichen genutzt, z.B. für Navigationssysteme oder bei Notruf-Ortungssystemen von Rettungsleitstellen. Allerdings wird die Technik auch von Arbeitgebern zur Lokalisierung ihrer Beschäftigten und damit zu Überwachungszwecken eingesetzt. Dabei stellt sich dann die Frage, inwiefern solche Informationen den datenschutzrechtlichen Vorgaben unterfallen. Entscheidungsträger und andere Verantwortliche sollten sich daher darüber informieren, was zu beachten ist, wenn sie den Einsatz solcher Ortungstechnik planen.

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet zum Themengebiet der Geolokalisierung folgende Leistungen an:

  • Datenschutzrechtliche und technische Gutachten zur Nutzung einer Geolokalisierung
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen beim Einsatz einer Geolokalisierung
  • Generelle IT-Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz einer Geolokalisierung
  • Einsatz von Pseudonymisierung und Anonymisierung bei der Geolokalisierung
  • Erstellung des erforderlichen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Erstellung und Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit externen Dienstleistern
  • Durchführung der rechtlich geforderten Datenschutzfolgenabschätzung
  • Rechtliche Beurteilung der Erfassung, Analyse und Übermittlung von Daten einer Geolokalisierung an Dritte, Behörden, etc.
  • Erstellung eines Konzepts zur Speicherung und Löschung von Daten einer Geolokalisierung
  • Erstellung einer Unternehmensrichtlinie, Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung zur Nutzung von Geolokalisierung
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle im Rahmen einer Geolokalisierung
  • Geolokalisierung in WLAN-Netzen
  • Datenschutzrechtliche Beratung beim Einsatz von Geolokalisierung für (Firmen-) PKW, Gabelstapler, Handys und zur Personenüberwachung (Bewegungsprofile)
  • Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung für Beschäftigte zum Umgang mit Maßnahmen einer Geolokalisierung
  • Erstellung und Durchführung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsschulungen zu Maßnahmen der Geolokalisierung