Internet- und Domainrecht

Bevor ein Unternehmen eine Internet-Domain reserviert und seine Leistungen auf dieser Domain präsentiert, ist es erforderlich zu prüfen, ob mit der Domain-Reservierung oder Nutzung Rechte Dritter verletzt werden. Da die Reservierung oder Nutzung einer Domain Markenrechte Dritter verletzen kann, ist hier eine detaillierte Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), in den nationalen und internationalen Registern und dem Internet erforderlich, um eine Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu vermeiden. Außerdem muss geprüft werden, ob eine Verwechselungsgefahr mit dem bestehenden Marken- oder Firmennamen eines Dritten durch die angestrebte Nutzung der Domain des Mandanten besteht. Falls Rechte Dritter verletzt werden, drohen dem Domaininhaber Abmahnungen, einstweilige Verfügung und Klagen zur Löschung der streitgegenständlichen Domain, was oft mit nicht unerheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. Außerdem drohen dem Verletzer Auskunftsansprüche und ein Anspruch auf Gewinnabschöpfung durch den Verletzten, wenn dieser in seinen Markenrechten verletzt wurde.

Bei der Präsentation eines Unternehmens im Internet durch die Reservierung und Nutzung einer Internet-Domain ist eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder Juristen zu empfehlen, um böse und kostenintensive Überraschungen zu vermeiden.

 

Zu den Leistungen der Kanzlei zählen insbesondere die

  • Überprüfung von Domains in Zusammenhang mit Verletzungen aus Markenrecht
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Löschung einer Domain gegenüber Dritten
  • Übertragung von Domainnamen auf Dritte, Dispute-Antrag
  • Domain-Kaufvertrag
  • Vertrag über Domainverkauf
  • Domainwechsel zu einem anderen Internet-Service-Provider