IT-Arbeitsrecht

Die Nutzung des IT- und TK-Equipments des Arbeitgebers durch die Arbeitnehmer sollte detailliert geregelt werden, damit später im Streitfall keine Unsicherheiten bezüglich der Nutzung der Ressourcen des Arbeitgebers entstehen und es bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zu vermeidbaren Nachteilen kommt.

Dazu werden von unserer Kanzlei folgende IT-/TK-Unternehmensrichtlinien, Policies, Betriebsvereinbarungen und Benutzerordnungen erstellt:

  • IT-Nutzung
  • E-Mail- und Internetnutzung
  • Mobile Speichermedien (Laptops, USB-Sticks, Wechselplatten, Mobiltelefone, PDA’s)
  • TK-Nutzung und automatisierte Gesprächsdatenerfassung
  • Arbeit an Bildschirmgeräten und Verwendung von Login-Informationen
  • Videoüberwachung
  • Zugriffskontrolle
  • Zutrittskontrolle und Zeiterfassung
  • Heimarbeitsplätze (Home Office)
  • Personaldatenverarbeitung
  • Mobiles Arbeiten
  • Videoconferencing-Systeme (MS-Teams, Zoom, Cisco WebEx, etc.)
  • Soziale Medien (MS-Yammer, WhatsApp, Facebook, Instagram, TikTok, XING, LinkedIn, etc.)
  • Intranet, Plattform für Beschäftigte (MS-SharePoint, MS-Viva, SAP SuccessFactors, etc.)
  • Verschlüsselung von Datenträgern
  • Datenschutz
  • IT-Sicherheit und Datenschutz am Arbeitsplatz
  • Bewerbermanagement