Medien- und Urheberrecht

Das Rechtsgebiet des Medien- und Urheberrechts umfasst viele Lebenssachverhalte und muss daher von Urhebern sowie von Verwertern von Nutzungsrechten vorausschauend beachtet werden. Bei neuen Ideen, Projekten, insbesondere bei Start-ups muss vorher geprüft werden, ob alle erforderlichen Rechte zur Nutzung von Inhalten vorliegen und ob diese in den entsprechenden Verträgen eindeutig und auslegungszweifelsfrei geregelt wurden.

Weiterhin müssen Vergütungsvereinbarungen zwischen Autoren, Musikern, Regisseuren und deren Nutzungsberechtigten, insbesondere Verlagen, Musik- und Filmgesellschaften transparent und nachvollziehbar sein, d. h. es müssen die Berechnungsgrundlagen und tatsächlichen Nutzungen nachweisbar dokumentiert sein.

Die vorausschauende Planung und rechtliche Regelung der erforderlichen Nutzungsrechte vermeiden Missverständnisse, schlechte Stimmung, Scheitern der Projekte und anschließende rechtliche Streitigkeiten.

Daher beziehen Sie einen spezialisierten Juristen rechtzeitig ein, d. h. bevor Sie mit dem Projekt starten oder der Launch Ihres Portals oder Website erfolgt.

Wir können Sie in folgenden Bereichen beraten und Ihr Projekt unterstützen:

  • Rundfunkrecht, Rundfunkwerbung und Jugendschutz
  • Telemedienrecht
  • Presse- und Äußerungsrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Social Media – rechtliche und technische Aspekte
  • Ton- und Bildrechte
  • Urheberrecht, Urheberrechtsverletzungen
  • Abwehr von Abmahnungen sowie Prüfung von Unterlassungserklärungen
  • Verlagsrecht und Leistungsschutzrechte
  • Verwertungsgesellschaften
  • Marken-, Kennzeichen- und Domainrecht
  • Film- und Fernsehvertragsrecht
  • Musikrecht
  • Vergaberecht und Medien
  • Medienrecht und Sport